
Nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 67 kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden, wie es Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 67 ausdrücklich vorsieht. Der genaue Fristbeginn und mögliche Besonderheiten des Einzelfalls sollten in der aktuellen Fassung des Gesetzes und anhand der Zustellungsunterlagen überprüft werden.
Der Bußgeldbescheid muss nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 66 unter anderem die Angaben zur Person des Betroffenen, die Bezeichnung der Tat, die angewendeten Bußgeldvorschriften, die Beweismittel sowie die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen enthalten.
Zudem muss der Bescheid darauf hinweisen, dass er rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird, und dass im Falle eines Einspruchs auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung möglich ist, wie in Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 66 geregelt.
Wird der Einspruch im gerichtlichen Verfahren zurückgenommen, schuldet der Betroffene die entstandenen Kosten, wie in Gerichtskostengesetz, § 27 geregelt. Vor einer Rücknahme sollten daher die möglichen Kostenfolgen sorgfältig bedacht werden.
[Vor- und Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort] An [Bezeichnung der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat] [Anschrift der Behörde] [Ort], den [Datum] Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den mir am [Datum der Zustellung] zugestellten Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen], lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein. [Optional: Der Einspruch beschränkt sich auf folgende Beschwerdepunkte: [z. B. Höhe der Geldbuße / Fahrverbot / Feststellung der Tat].] Begründung: [Kurze Darstellung des Sachverhalts und der Gründe, z. B. Zweifel an der Messmethode, fehlerhafte Fahreridentifikation, Verhältnismäßigkeit der Sanktion, wirtschaftliche Verhältnisse usw. Ggf. Beweismittel benennen oder beifügen, z. B. Fotos, Zeugen, Gutachten.] Ich bitte um Überprüfung des Vorgangs und um Mitteilung des weiteren Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vor- und Nachname] Anlagen: - [Kopie des Bußgeldbescheids] - [ggf. weitere Beweismittel]
Füllen Sie alle eckigen Klammern mit den konkreten Angaben aus Ihrem Bußgeldbescheid aus und legen Sie den Einspruch innerhalb der Frist von zwei Wochen ab Zustellung ein; eine ausführliche Begründung ist rechtlich nicht zwingend, aber empfehlenswert.
Nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 67 beträgt die Frist zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Prüfen Sie das genaue Zustelldatum, da die Frist damit zu laufen beginnt.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat, wie in Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 67 festgelegt.
Nehmen Sie den Einspruch im gerichtlichen Verfahren zurück, schulden Sie die entstandenen Kosten, siehe Gerichtskostengesetz, § 27.
Ja, der Bußgeldbescheid muss laut Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 66 den Hinweis enthalten, dass im Einspruchsverfahren auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann.
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, gemäß Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 68.
Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Deutschland im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius DE