
Zeigt sich an einer gekauften Sache ein Mangel, kann der Käufer nach BGB, § 439 als Nacherfüllung wahlweise die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer, wie in BGB, § 439 ausdrücklich geregelt.
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung nach BGB, § 439 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist; der Anspruch beschränkt sich dann auf die andere Art der Nacherfüllung.
Erbringt der Verkäufer die geschuldete Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Käufer nach BGB, § 323 vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
Eine Fristsetzung ist nach BGB, § 323 unter anderem dann entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
Bei Verbraucherverträgen über Waren ist eine Fristsetzung nach BGB, § 475d abweichend von den allgemeinen Regeln unter anderem dann entbehrlich, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist nicht vorgenommen hat, ein Mangel trotz Nacherfüllungsversuch fortbesteht, der Mangel derart schwerwiegend ist, dass ein sofortiger Rücktritt gerechtfertigt ist, oder der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert hat oder offensichtlich nicht ordnungsgemäß nacherfüllen wird.
Bei geringfügiger Pflichtverletzung ist der Rücktritt nach BGB, § 323 ausgeschlossen.
[Name des Käufers] [Anschrift] [Ort, Datum] An [Name des Verkäufers/Unternehmens] [Anschrift] Betreff: Reklamation wegen mangelhafter Ware – Kaufvertrag vom [Datum], Bestell-/Rechnungsnummer [Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren, am [Datum] habe ich bei Ihnen die folgende Ware erworben: [Bezeichnung der Ware, Artikelnummer]. Die Ware weist folgenden Mangel auf: [genaue Beschreibung des Mangels, Zeitpunkt der Feststellung]. Gemäß § 439 BGB verlange ich als Nacherfüllung [zutreffendes auswählen: die Beseitigung des Mangels / die Lieferung einer mangelfreien Sache]. Ich fordere Sie hiermit auf, die Nacherfüllung bis zum [Datum, angemessene Frist] durchzuführen. Sollte die Nacherfüllung nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfolgen, behalte ich mir vor, gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten und/oder weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der besonderen Voraussetzungen des § 475d BGB. Bitte teilen Sie mir innerhalb der genannten Frist mit, wie Sie weiter vorzugehen gedenken. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind gemäß § 439 BGB von Ihnen zu tragen. Eine Kopie des Kaufbelegs sowie [Fotos/weitere Nachweise] füge ich diesem Schreiben bei. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name des Käufers]
Füllen Sie alle eckigen Klammern mit den konkreten Angaben zu Ware, Mangel und Fristen aus und passen Sie die gewählte Art der Nacherfüllung sowie die Fristlänge dem Einzelfall an.
In der Regel muss zunächst nach BGB, § 323 erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden; nur in den dort und in BGB, § 475d genannten Ausnahmefällen ist eine Fristsetzung entbehrlich.
Nach BGB, § 439 trägt der Verkäufer die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Das Gesetz verlangt eine angemessene Frist, nennt jedoch keine feste Anzahl von Tagen; prüfen Sie die konkreten Umstände und gegebenenfalls den aktuellen Gesetzestext, um die Angemessenheit im Einzelfall zu beurteilen.
Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Deutschland im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius DE