Kündigung des Wohnraummietvertrags durch den Mieter

Wenn Sie als Mieter Ihren Wohnraummietvertrag beenden möchten, müssen Sie bestimmte Fristen und Formvorschriften beachten. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten rechtlichen Punkte und stellt ein Musterkündigungsschreiben zur Verfügung.
Mieterkündigung Wohnung: Fristen, Form & Muster

Ordentliche Kündigung: Fristen

Für die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gilt die gesetzliche Regelung des BGB, § 573c. Danach ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Kündigen Sie beispielsweise am 3. Werktag des Monats, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats.

Anders als beim Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist für den Mieter nicht nach fünf oder acht Jahren Mietdauer; die in BGB, § 573c genannte Fristverlängerung betrifft ausdrücklich nur den Vermieter. Für Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wurde, kann laut derselben Vorschrift eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von diesen Fristen abweicht, ist nach BGB, § 573c unwirksam. Besondere Konstellationen, etwa bei Werkmietwohnungen, unterliegen abweichenden Fristen nach BGB, § 576; diese Vorschrift richtet sich jedoch in erster Linie an den Vermieter nach Beendigung des Dienstverhältnisses.

Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter

Neben der ordentlichen Kündigung steht dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Grundlage ist BGB, § 543: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund liegt nach BGB, § 543 insbesondere vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Beruht der wichtige Grund auf einer Pflichtverletzung, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer Abhilfefrist oder erfolgloser Abmahnung zulässig, sofern nicht einer der in BGB, § 543 genannten Ausnahmefälle vorliegt.

Ein spezieller Fall des wichtigen Grundes für den Mieter ergibt sich aus BGB, § 569: Ist die gemietete Wohnung so beschaffen, dass ihre Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, kann der Mieter fristlos kündigen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter die gefährdende Beschaffenheit bei Vertragsschluss kannte, es sei denn, er hat ausdrücklich auf seine Rechte verzichtet.

Form und Zustellung der Kündigung

Wohnungsübergabe und Kaution

Zum Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung an den Vermieter zurückzugeben. Es empfiehlt sich, einen gemeinsamen Übergabetermin zu vereinbaren und den Zustand der Wohnung sowie den Zählerstand in einem Übergabeprotokoll festzuhalten.

Zur genauen gesetzlichen Frist für die Rückzahlung der Kaution sowie zu den zulässigen Einbehalten enthalten die vorliegenden Quellen keine abschließende Regelung. Prüfen Sie hierzu die aktuelle Fassung der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder lassen Sie sich im Einzelfall beraten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Prüfen Sie, ob Sie ordentlich nach BGB, § 573c oder außerordentlich fristlos nach BGB, § 543 bzw. BGB, § 569 kündigen möchten oder können.
  2. Verfassen Sie das Kündigungsschreiben schriftlich, mit Datum, Vertragsdaten und gewünschtem Beendigungstermin.
  3. Versenden Sie das Schreiben nachweisbar an den Vermieter, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein.
  4. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin für die Wohnung und bereiten Sie ein Übergabeprotokoll vor.
  5. Klären Sie mit dem Vermieter die Rückzahlung der Kaution und etwaige Ansprüche nach der Übergabe.

Musterschreiben: Kündigung des Wohnraummietvertrags durch den Mieter

[Vorname Nachname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name des Vermieters/der Vermieterin]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung in [Straße, Hausnummer, PLZ Ort]

Sehr geehrte(r) [Name des Vermieters/der Vermieterin],

hiermit kündige ich den mit Ihnen am [Datum des Mietvertrags] geschlossenen Mietvertrag über die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht zum [gewünschtes Enddatum, unter Beachtung der Frist nach § 573c BGB].

[Alternativ, bei außerordentlicher Kündigung: Hiermit kündige ich den genannten Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bzw. § 569 BGB. Der wichtige Grund liegt in Folgendem: [Grund kurz beschreiben].]

Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den Beendigungstermin schriftlich zu bestätigen.

Zur Wohnungsübergabe schlage ich folgenden Termin vor: [Datum, Uhrzeit]. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob dieser Termin für Sie passt, oder einen alternativen Termin vorzuschlagen.

Bitte teilen Sie mir außerdem mit, auf welches Konto die hinterlegte Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurücküberwiesen werden soll bzw. bestätigen Sie, dass die Kaution auf mein bereits bekanntes Konto [IBAN] zurücküberwiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Füllen Sie alle eckigen Klammern individuell aus und wählen Sie je nach Fallgestaltung entweder die ordentliche oder die außerordentliche Kündigungsvariante; nicht benötigte Passagen sind zu löschen.

Quellen aus dem Europaius-Korpus
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Häufige Fragen

Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter?

Nach BGB, § 573c ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Anders als beim Vermieter verlängert sich diese Frist beim Mieter nicht mit zunehmender Mietdauer.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Aus den vorliegenden Quellen ergibt sich für die ordentliche Kündigung von Wohnraum durch den Mieter keine ausdrückliche Formvorschrift im Sinne einer Schriftformpflicht; in der Praxis sollten Sie die Kündigung dennoch schriftlich und nachweisbar übermitteln. Prüfen Sie die aktuelle Gesetzeslage im Zweifel gesondert.

Wann kann ich fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nach BGB, § 543 möglich, wenn Ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Frist nicht zugemutet werden kann, etwa weil Ihnen der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht gewährt wird. Ein weiterer Sonderfall der Gesundheitsgefährdung ist in BGB, § 569 geregelt.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Zur konkreten Frist und den Modalitäten der Kautionsrückzahlung enthalten die hier ausgewerteten Quellen keine abschließende Regelung. Bitte prüfen Sie hierzu die aktuellen gesetzlichen Vorschriften bzw. lassen Sie sich individuell beraten.

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Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Deutschland im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius DE