
Für die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung ist in bestimmten Bereichen ausdrücklich die Schriftform vorgeschrieben; die elektronische Form ist dann ausgeschlossen. Dies gilt etwa für die Kündigung des Heuerverhältnisses nach dem Seearbeitsgesetz, § 65, wonach die Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf.
Für Arbeitsverhältnisse an Land außerhalb der Seeschifffahrt regeln die vorliegenden Quellen die allgemeine Schriftformpflicht der Kündigung nicht ausdrücklich; hierzu sollte die aktuelle Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs herangezogen werden. In der Praxis empfiehlt es sich in jedem Fall, die Kündigung schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu verfassen und dem Arbeitgeber so zuzustellen, dass der Zugang nachweisbar ist, etwa durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder durch Einwurf mit Zeugen.
Die konkrete Kündigungsfrist hängt vom jeweiligen Arbeitsverhältnis und einer etwaigen Betriebszugehörigkeit ab. Für Heuerverhältnisse in der Seeschifffahrt sieht das Seearbeitsgesetz, § 66 beispielsweise während der ersten drei Monate eine Kündigungsfrist von einer Woche vor, danach grundsätzlich vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende, und nach zweijährigem Bestehen des Heuerverhältnisses zwei Monate zum Monatsende.
Für Berufsausbildungsverhältnisse in der Seeschifffahrt kann nach der Probezeit eine Kündigung durch den Auszubildenden mit einer Frist von vier Wochen erfolgen, wenn die Berufsausbildung aufgegeben oder eine andere Berufstätigkeit angestrebt wird, so Seearbeitsgesetz, § 88.
Für das reguläre, an Land bestehende Arbeitsverhältnis enthalten die vorliegenden Quellen keine allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers; maßgeblich sind insoweit die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie ein etwaiger Arbeits- oder Tarifvertrag. Prüfen Sie daher unbedingt den Arbeitsvertrag, einen anwendbaren Tarifvertrag und die aktuelle Gesetzeslage, bevor Sie das Kündigungsdatum festlegen.
Für gewerbliche Arbeitnehmer im Bereich der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren regelt das Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren, § 6, dass der Arbeitgeber einen geltend gemachten Urlaubsanspruch zu prüfen sowie Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld nach Abzug der gesetzlichen Abgaben auszuzahlen hat. Bei Urlaubsabgeltung handelt es sich um Bruttolohn, der der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Für das reguläre Arbeitsverhältnis außerhalb dieses Anwendungsbereichs enthalten die vorliegenden Quellen keine allgemeine Regelung zur Urlaubsabgeltung bei Beendigung; insoweit ist die aktuelle Fassung des Bundesurlaubsgesetzes zu konsultieren.
Zu Ansprüchen auf Arbeitspapiere wie Arbeitszeugnis, Lohnabrechnung oder Sozialversicherungsnachweis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses treffen die vorliegenden Quellen keine Aussage; auch hierzu sollten Sie die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben im Einzelfall prüfen.
[Name des Arbeitnehmers] [Anschrift] [Name des Arbeitgebers / Firma] [Anschrift des Arbeitgebers] [Ort], den [Datum] Kündigung des Arbeitsverhältnisses Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis mit Ihnen ordentlich und fristgerecht zum [gewünschtes Beendigungsdatum einsetzen – bitte anhand von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und aktueller Gesetzeslage prüfen]. Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den Beendigungszeitpunkt schriftlich zu bestätigen. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung, in welchem Umfang mir noch Resturlaub zusteht, sowie um dessen Gewährung bzw. Abgeltung nach den geltenden Bestimmungen. Bitte stellen Sie mir zum Beendigungstermin folgende Unterlagen zur Verfügung: - ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, - die Lohn-/Gehaltsabrechnung für den letzten Beschäftigungsmonat, - die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit, - die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, - [ggf. weitere Unterlagen, z. B. Bescheinigung über die Fortsetzung einer betrieblichen Altersversorgung]. Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift des Arbeitnehmers] [Name in Druckbuchstaben]
Setzen Sie das Beendigungsdatum erst ein, nachdem Sie die für Sie geltende Kündigungsfrist anhand von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und der aktuellen gesetzlichen Regelung (BGB) geprüft haben; passen Sie die Liste der gewünschten Unterlagen an Ihre Situation an.
Für bestimmte Arbeitsverhältnisse, etwa Heuerverhältnisse in der Seeschifffahrt, schreibt das Seearbeitsgesetz, § 65 ausdrücklich die Schriftform vor und schließt die elektronische Form aus. Für Arbeitsverhältnisse an Land empfiehlt sich die Schriftform aus Nachweisgründen in jedem Fall; die genauen gesetzlichen Anforderungen sollten Sie zusätzlich in der aktuellen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs prüfen.
Die vorliegenden Quellen enthalten konkrete Fristen nur für Sonderbereiche wie die Seeschifffahrt, etwa nach Seearbeitsgesetz, § 66. Für das allgemeine Arbeitsverhältnis richtet sich die Frist nach Ihrem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag und den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die Sie im Einzelfall prüfen sollten.
Ja, nach den Hinweisen zur Durchführung des Mutterschutzgesetzes kann die Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der Entbindung ihr Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der sonst geltenden Kündigungsfrist zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung kündigen.
Für gewerbliche Arbeitnehmer im Anwendungsbereich der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren regelt das Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren, § 6 die Berechnung und Auszahlung von Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung. Für andere Arbeitsverhältnisse enthält dieser Leitfaden keine allgemeine Regel; prüfen Sie hierzu das Bundesurlaubsgesetz und Ihren Arbeitsvertrag.
Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Deutschland im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius DE