
Sobald eine Forderung fällig ist und der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt, gerät er nach § 286 Bürgerliches Gesetzbuch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen und weitere Kosten entstehen, weshalb es sinnvoll ist, den Gläubiger möglichst vor Eskalation des Falls zu kontaktieren.
Ein Schuldner kommt gemäß Bürgerliches Gesetzbuch, § 286 in Verzug, wenn er nach Fälligkeit trotz Mahnung nicht leistet; bei bestimmten Fallgestaltungen ist nach dieser Vorschrift sogar keine gesonderte Mahnung erforderlich. Ein rechtzeitiges Angebot zur Ratenzahlung kann helfen, das Vertrauen des Gläubigers zu gewinnen und eine gerichtliche oder zwangsvollstreckungsrechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Reagiert der Schuldner nicht oder scheitert eine gütliche Einigung, kann der Gläubiger den Weg der Zwangsvollstreckung beschreiten. In diesem Verfahren fallen die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß Zivilprozessordnung, § 788 grundsätzlich dem Schuldner zur Last.
Auch im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren ist eine gütliche Erledigung ausdrücklich vorgesehen: Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung, gegebenenfalls durch Ratenzahlung, bedacht sein. Wird dem Gläubiger die Einwilligung zu einer Zahlungsfrist oder Ratenzahlung erteilt, ist der Gerichtsvollzieher hieran gebunden.
Kommt es zu keiner Einigung und bleibt der Schuldner untätig, drohen weitere Nachteile, etwa eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach den einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung. Ein rechtzeitiges, gut begründetes Ratenzahlungsangebot ist daher meist die bessere Alternative.
[Vorname Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort] [E-Mail-Adresse] [Telefonnummer] [Name des Gläubigers / der Gläubigerin] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort] [Ort], den [Datum] Betreff: Bitte um Vereinbarung einer Ratenzahlung – [Rechnungsnummer / Aktenzeichen / Vertragsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkenne ich die Ihnen gegenüber bestehende Forderung aus [Rechtsgrund, z. B. Rechnung Nr. ... vom ..., Vertrag vom ...] in Höhe von [Betrag] EUR ausdrücklich an. Aufgrund [kurze Begründung, z. B. vorübergehender finanzieller Schwierigkeiten, Arbeitslosigkeit, unerwarteter Ausgaben] bin ich derzeit nicht in der Lage, den gesamten Betrag auf einmal zu begleichen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu einer Ratenzahlung zu folgenden Bedingungen: - Monatliche Rate: [Betrag] EUR - Zahlungstermin: jeweils zum [Tag] eines jeden Monats - Beginn der Ratenzahlung: [Datum] - Zahlungsweise: Überweisung auf das Konto [IBAN / Kontoverbindung, sofern bekannt] Zum Nachweis meiner wirtschaftlichen Verhältnisse füge ich diesem Schreiben folgende Unterlagen bei: [z. B. Einkommensnachweis, Aufstellung der monatlichen Ausgaben]. Ich bin bereit, den ausstehenden Betrag zuzüglich etwaiger bereits entstandener Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzuführen, sofern Sie meinem Ratenzahlungsvorschlag zustimmen. Ich bitte Sie höflich, mir die Vereinbarung schriftlich zu bestätigen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname] [Unterschrift, falls postalisch versendet]
Passen Sie Forderungshöhe, Ratenbeträge und Begründung an Ihre konkrete Situation an und bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie den Versandnachweis auf.
Gesetzlich ist ein Anerkenntnis keine zwingende Voraussetzung für eine Ratenzahlungsvereinbarung, in der Praxis erleichtert es dem Gläubiger jedoch die Entscheidung, da Grund und Höhe der Forderung außer Streit gestellt werden.
Verzugszinsen kommen grundsätzlich in Betracht, sobald der Schuldner nach Fälligkeit trotz Mahnung nicht leistet, wie in Bürgerliches Gesetzbuch, § 286 geregelt; die genaue Zinshöhe und etwaige Fristen sollten Sie in der aktuell geltenden Fassung des Gesetzes prüfen.
Lehnt der Gläubiger ab, kann er die Forderung gerichtlich geltend machen und im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben; die notwendigen Vollstreckungskosten trägt dann grundsätzlich der Schuldner nach Zivilprozessordnung, § 788.
Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Deutschland im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius DE