Mängel an gekaufter Ware – Gewährleistung
Ist die gekaufte Ware mangelhaft, haben Sie gesetzliche Gewährleistungsrechte: zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), danach Minderung oder Rücktritt sowie ggf. Schadensersatz. Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie des Herstellers zu unterscheiden.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Kaufrecht / Gewährleistung (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Mangel dokumentieren und dem Verkäufer anzeigen.
- Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) mit angemessener Frist verlangen.
- Bei Scheitern der Nacherfüllung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Kaufbeleg und Schriftverkehr als Nachweis aufbewahren.
Worauf achten
- Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht mit einer freiwilligen Herstellergarantie identisch.
- Rücktritt setzt in der Regel das Scheitern der Nacherfüllung voraus.
- Bei Verbrauchsgütern gelten Beweiserleichterungen zugunsten des Verbrauchers.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Gewährleistungsrechte des Verbrauchers beim Kauf
Abgrenzung von Garantie und gesetzlicher Gewährleistung
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten zur Mängelaufklärung
Häufige Fragen
2
Was kann ich bei einem Mangel verlangen?
Zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz); scheitert diese, Minderung oder Rücktritt und ggf. Schadensersatz.
Unterschied Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich; eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Kaufrecht · Gewährleistung (BGB)
Kaufrecht / Mängelnachweis (BGB, ZPO)
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)