Abgelehnte Reklamation – so gehen Sie vor
Weist der Verkäufer eine Mängelrüge zurück, kommt es auf den Nachweis des Mangels an. Sie können ein Sachverständigengutachten einholen oder ein selbständiges Beweisverfahren einleiten, um den Mangel gerichtsfest zu sichern, bevor Sie Ihre Gewährleistungsrechte durchsetzen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Kaufrecht / Mängelnachweis (BGB, ZPO)
Schritte
Rechtsprechung
2
Stand
08.07.2026
Was tun
- Mangel und die Zurückweisung des Verkäufers dokumentieren.
- Ein Sachverständigengutachten zur Feststellung des Mangels einholen.
- Zur Beweissicherung ein selbständiges Beweisverfahren prüfen.
- Auf Grundlage des Gutachtens Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt geltend machen.
Worauf achten
- Ohne belastbaren Mangelnachweis lässt sich der Anspruch schwer durchsetzen.
- Ein offensichtlich mangelhaftes Privatgutachten kann als Nachweis untauglich sein.
- Verjährungs- und Rügefristen sind zu beachten.
Rechtsgrundlage
2
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Dieses Gesetz regelt das Verfahren vor den Zivilgerichten in Deutschland. Es legt fest, wie zivilrechtliche Streitigkeiten von der Einreichung einer…
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
2
Feststellung von Mängeln durch gerichtlich bestellten Sachverständigen
Abgrenzung von Sachverständigengutachten und sachverständigem Zeugen
Häufige Fragen
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Was tun, wenn die Reklamation abgelehnt wird?
Den Mangel durch ein Sachverständigengutachten oder ein selbständiges Beweisverfahren sichern und dann die Gewährleistungsrechte durchsetzen.
Wer trägt die Gutachterkosten?
Bei berechtigter Mängelrüge können die Kosten zur Aufklärung des Mangels erstattungsfähig sein.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
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Kaufrecht · Gewährleistung (BGB)
Kaufrecht / Gewährleistung (BGB)
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)