Sorge- und Umgangsrecht nach der Trennung
Sorgerecht und Umgangsrecht sind eigenständige Rechte. Auch nach Trennung besteht die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich fort. Maßstab aller Entscheidungen ist das Kindeswohl. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Familienrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Eine einvernehmliche Regelung zu Betreuung und Umgang anstreben.
- Das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und Absprachen dokumentieren.
- Bei Konflikten Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen.
- Falls keine Einigung gelingt, eine gerichtliche Regelung von Sorge oder Umgang beantragen.
Worauf achten
- Eigenmächtige Umgangsverweigerung kann zu gerichtlichen Maßnahmen führen.
- Sorge- und Umgangsrecht sind getrennt zu betrachten – der Entzug des einen bedeutet nicht den des anderen.
- Gerichtliche Verfahren orientieren sich strikt am Kindeswohl, nicht an Elterninteressen.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Umgangsrecht und paritätisches Wechselmodell
Abänderung von Entscheidungen zu Sorge- und Umgangsrecht
Sorge- und Umgangsrecht als selbständig nebeneinander stehende Rechte
Häufige Fragen
2
Bleibt die gemeinsame Sorge nach der Trennung?
Grundsätzlich ja; die gemeinsame elterliche Sorge besteht fort, sofern das Gericht nichts anderes anordnet.
Was ist mit dem Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht besteht selbständig neben dem Sorgerecht; sein Umfang kann gerichtlich festgelegt werden.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Familienrecht · Kindesunterhalt (BGB)
Familienrecht (BGB, FamFG)
Familienrecht / Güterrecht (BGB)
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)