Zugewinnausgleich bei Scheidung
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt. Bei Beendigung – meist durch Scheidung – wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen: Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte des Überschusses.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Familienrecht / Güterrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten ermitteln.
- Den jeweiligen Zugewinn und die Ausgleichsforderung berechnen.
- Belege zu Vermögen, Schulden und Zuwendungen sichern.
- Ausgleichsforderung geltend machen oder eine Vereinbarung treffen.
Worauf achten
- Fehlende Nachweise zum Anfangsvermögen wirken sich nachteilig auf die Berechnung aus.
- Vermögensverschiebungen vor der Trennung können berücksichtigt werden.
- Ehevertragliche Regelungen können den Zugewinnausgleich ausschließen oder ändern.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
Streit um den Zugewinnausgleich
Voraussetzungen des vorzeitigen Zugewinnausgleichs
Häufige Fragen
2
Wird alles hälftig geteilt?
Nicht das Vermögen selbst, sondern der während der Ehe erzielte Zugewinn; der Mehrzugewinn wird zur Hälfte ausgeglichen.
Kann der Ausgleich vorzeitig verlangt werden?
Unter besonderen Voraussetzungen ist ein vorzeitiger Zugewinnausgleich möglich.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
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