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Scheidung – Ablauf und erste Schritte

Eine Ehe wird auf Antrag geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern wird nach Ablauf des Trennungsjahres vermutet. Der Scheidungsantrag ist beim Familiengericht zu stellen; anwaltliche Vertretung ist erforderlich. Häufig werden Versorgungsausgleich und Folgesachen mitgeregelt.

Familienrecht (BGB, FamFG)

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechtsgebiet
Familienrecht (BGB, FamFG)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026

Was tun

  1. Trennungszeitpunkt festhalten und das Trennungsjahr einhalten.
  2. Scheidungsantrag über eine Anwältin oder einen Anwalt beim Familiengericht einreichen.
  3. Versorgungsausgleich und ggf. Folgesachen (Unterhalt, Sorge, Vermögen) klären.
  4. Scheidungsbeschluss abwarten und Rechtskraft prüfen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

2
Dieses Gesetz regelt das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

3
Ausspruch der Scheidung der Ehe
Scheidung der Ehe und verfahrensrechtliche Behandlung
Scheidungsausspruch und dessen Anfechtung

Häufige Fragen

2
Wie lange muss ich getrennt leben?

In der Regel ein Jahr; nach dem Trennungsjahr wird das Scheitern der Ehe vermutet.

Brauche ich einen Anwalt?

Ja. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang beim Familiengericht.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

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Stand: · Quellen: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), gesetze-im-internet.de, EUR-Lex

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