Scheidung – Ablauf und erste Schritte
Eine Ehe wird auf Antrag geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern wird nach Ablauf des Trennungsjahres vermutet. Der Scheidungsantrag ist beim Familiengericht zu stellen; anwaltliche Vertretung ist erforderlich. Häufig werden Versorgungsausgleich und Folgesachen mitgeregelt.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Familienrecht (BGB, FamFG)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Trennungszeitpunkt festhalten und das Trennungsjahr einhalten.
- Scheidungsantrag über eine Anwältin oder einen Anwalt beim Familiengericht einreichen.
- Versorgungsausgleich und ggf. Folgesachen (Unterhalt, Sorge, Vermögen) klären.
- Scheidungsbeschluss abwarten und Rechtskraft prüfen.
Worauf achten
- Ohne eingehaltenes Trennungsjahr wird eine Scheidung in der Regel nicht ausgesprochen.
- Anwaltszwang: Der Antrag kann nicht ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden.
- Ungeregelte Folgesachen können zu langwierigen Streitigkeiten führen.
Rechtsgrundlage
2
Dieses Gesetz regelt das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Ausspruch der Scheidung der Ehe
Scheidung der Ehe und verfahrensrechtliche Behandlung
Scheidungsausspruch und dessen Anfechtung
Häufige Fragen
2
Wie lange muss ich getrennt leben?
In der Regel ein Jahr; nach dem Trennungsjahr wird das Scheitern der Ehe vermutet.
Brauche ich einen Anwalt?
Ja. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang beim Familiengericht.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Familienrecht · Kindesunterhalt (BGB)
Familienrecht (BGB)
Familienrecht / Güterrecht (BGB)
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)