Mit der Vollmacht bevollmächtigt eine Person (Vollmachtgeber) eine andere (Bevollmächtigter), sie rechtsgeschäftlich zu vertreten (§ 167 BGB). Verwenden Sie das Muster, um jemanden zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten in Ihrem Namen zu ermächtigen. Für bestimmte Geschäfte (z. B. Grundstücke) ist notarielle Beurkundung erforderlich.
📄 Vollmacht
VOLLMACHT
Vollmachtgeber/in:
[Vorname, Name], geb. am [Datum], wohnhaft [Anschrift]
bevollmächtigt hiermit
Bevollmächtigte/n:
[Vorname, Name], geb. am [Datum], wohnhaft [Anschrift]
§ 1 Umfang der Vollmacht
Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, den/die Vollmachtgeber/in in folgenden Angelegenheiten zu vertreten: [genaue Bezeichnung, z. B. Abschluss eines Kaufvertrags über [Gegenstand], Vertretung gegenüber Behörden, Bankgeschäfte, Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen].
[Alternativ: Diese Vollmacht ist eine Generalvollmacht und umfasst alle Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung gesetzlich zulässig ist.]
§ 2 Untervollmacht
Der/die Bevollmächtigte [ist / ist nicht] berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
§ 3 Befreiung von § 181 BGB (optional)
Der/die Bevollmächtigte [ist / ist nicht] von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf [keine / auch] Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.
§ 4 Geltungsdauer
Die Vollmacht gilt [bis zum [Datum] / bis auf Widerruf]. Sie kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bei Widerruf ist diese Urkunde zurückzugeben.
§ 5 Form
Für Rechtsgeschäfte, die einer besonderen Form bedürfen (z. B. Grundstücksgeschäfte gemäß § 311b BGB), ist eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht erforderlich (§ 129 BGB, Beurkundungsgesetz).
Ort, Datum: [Ort], [Datum]
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Unterschrift Vollmachtgeber/in
[Ggf. Beglaubigung der Unterschrift durch Notar/in:]
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Notarielle Beglaubigung
Häufige Fragen
Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Grundsätzlich ist die Vollmacht formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB). Für formbedürftige Geschäfte wie Grundstückskäufe oder Grundbucheintragungen ist jedoch eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht erforderlich.
Was bedeutet die Befreiung von § 181 BGB?
§ 181 BGB verbietet dem Bevollmächtigten grundsätzlich, Geschäfte mit sich selbst abzuschließen (Insichgeschäft). Wird er ausdrücklich befreit, darf er auch im eigenen Namen mit dem Vollmachtgeber kontrahieren.
Kann ich eine Vollmacht widerrufen?
Ja. Die Vollmacht ist nach § 168 BGB grundsätzlich jederzeit widerruflich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und die Vollmachtsurkunde zurückgefordert werden.