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§ 2084 BGB – Auslegung zugunsten der Wirksamkeit

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 5 – Erbrecht › Abschnitt 3 – Testament › Titel 1 – Allgemeine Vorschriften

Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.

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Rechtsprechung zu § 2084 BGB

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2025-03-26
2024-03-12
2021-11-10
2021-03-16
2017-07-12
2016-06-02
2015-12-16

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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