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§ 1 StGB – Keine Strafe ohne Gesetz

Strafgesetzbuch (StGB) · Allgemeiner Teil › Erster Abschnitt – Das Strafgesetz › Erster Titel – Geltungsbereich

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

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Aus der Erläuterung des Gesetzes

Keine Strafe ohne Gesetz (§ 1): Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

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Rechtsprechung zu § 1 StGB

34
2025-06-12
2025-05-14
2025-03-05
2024-04-10
2024-03-19

Verweise auf diese Vorschrift

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.