§ 1 StGB – Keine Strafe ohne Gesetz
Strafgesetzbuch (StGB) · Allgemeiner Teil › Erster Abschnitt – Das Strafgesetz › Erster Titel – Geltungsbereich
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Aus der Erläuterung des Gesetzes
Keine Strafe ohne Gesetz (§ 1): Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Rechtsprechung zu § 1 StGB
34
2025-06-12
2025-05-20
2025-05-14
2025-03-05
2024-12-18
2024-04-10
2024-03-19
2022-09-06
Verweise auf diese Vorschrift
1
Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt
- § 2Zeitliche Geltung
- § 3Geltung für Inlandstaten
- § 4Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
- § 5Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
- § 6Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
- § 7Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
- § 8Zeit der Tat
- § 9Ort der Tat
- § 10Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende