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§ 3 StGB – Geltung für Inlandstaten

Strafgesetzbuch (StGB) · Allgemeiner Teil › Erster Abschnitt – Das Strafgesetz › Erster Titel – Geltungsbereich

Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.

Amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 3 StGB

61
2026-01-07
2025-12-10
2025-11-04
2025-10-30
2025-08-21
2025-05-15

Verweise auf diese Vorschrift

6

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.