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§ 15 StGB – Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafgesetzbuch (StGB) · Allgemeiner Teil › Zweiter Abschnitt – Die Tat › Erster Titel – Grundlagen der Strafbarkeit

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

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Rechtsprechung zu § 15 StGB

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2025-07-31

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