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§ 248 StGB

Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Neunzehnter Abschnitt – Diebstahl und Unterschlagung

(weggefallen)-

Amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 248 StGB

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2020-04-14
2019-06-18

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.