§ 245 StGB – Führungsaufsicht
Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Neunzehnter Abschnitt – Diebstahl und Unterschlagung
Verweise in dieser Vorschrift
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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt
- § 242Diebstahl
- § 243Besonders schwerer Fall des Diebstahls
- § 244Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
- § 244aSchwerer Bandendiebstahl
- § 246Unterschlagung
- § 247Haus- und Familiendiebstahl
- § 248
- § 248aDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
- § 248bUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
- § 248cEntziehung elektrischer Energie