Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, dem Käufer eine Sache gegen Zahlung des Kaufpreises zu überlassen und ins Eigentum zu übertragen (§ 1053 ABGB). Diese Vorlage eignet sich für den Verkauf beweglicher Sachen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen in Österreich. Für Mängel gelten die Gewährleistungsregeln der §§ 922 ff ABGB.
📄 Kaufvertrag
KAUFVERTRAG
abgeschlossen zwischen
Verkäufer/in: [Vor- und Nachname / Firma]
Anschrift: [Straße, Hausnr., PLZ, Ort]
und
Käufer/in: [Vor- und Nachname / Firma]
Anschrift: [Straße, Hausnr., PLZ, Ort]
§ 1 Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft dem Käufer folgende Sache: [genaue Bezeichnung, Marke, Type, Seriennummer, Zustand, Zubehör]. Der Käufer hat den Kaufgegenstand besichtigt und kauft ihn im beschriebenen Zustand.
§ 2 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt [Betrag] EUR (in Worten: [Betrag in Worten] Euro) [inkl./zzgl. USt]. Der Kaufpreis ist [bei Übergabe / bis zum [Datum]] [in bar / auf das Konto [IBAN]] zu bezahlen.
§ 3 Übergabe und Eigentumsübergang
Die Übergabe erfolgt am [Datum] in [Ort]. Das Eigentum geht nach § 1053 ABGB mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Sache im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Käufer über.
§ 4 Gewährleistung
Der Verkäufer leistet nach den §§ 922 ff ABGB Gewähr dafür, dass die Sache die bedungenen und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen zwei Jahre (§ 933 ABGB). Bei einem Verkauf zwischen Unternehmern kann die Gewährleistung [eingeschränkt/ausgeschlossen] werden; gegenüber Verbrauchern ist ein Ausschluss unzulässig.
§ 5 Sonstiges / Zusicherungen
Der Verkäufer sichert zu, dass die Sache in seinem Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist. Bekannte Mängel: [Auflistung / keine].
§ 6 Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist [Ort].
Ort, Datum: [Ort], [Datum]
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Unterschrift Verkäufer/in Unterschrift Käufer/in
Häufige Fragen
Wann geht das Eigentum an der Kaufsache über?
Nach § 1053 ABGB geht das Eigentum grundsätzlich mit der körperlichen Übergabe der Sache über. Bei vereinbartem Eigentumsvorbehalt bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Für bewegliche Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, für unbewegliche Sachen drei Jahre (§ 933 ABGB), gerechnet ab Übergabe.
Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?
Zwischen Unternehmern oder Privaten kann die Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Gegenüber Verbrauchern ist ein Ausschluss vor Kenntnis des Mangels unzulässig.