Kaufvertrag (bewegliche Sache)

Kaufrecht

Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer eine Sache zu übergeben und das Eigentum zu verschaffen, und der Käufer, den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 BGB). Verwenden Sie dieses Muster für den Verkauf beweglicher Sachen, z. B. eines Gebrauchtwagens oder von Möbeln.

📄 Kaufvertrag (bewegliche Sache)

KAUFVERTRAG

zwischen

Verkäufer/in: [Vorname, Name], [Anschrift]

und

Käufer/in: [Vorname, Name], [Anschrift]

§ 1 Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft dem Käufer folgende Sache: [genaue Bezeichnung, z. B. Marke, Typ, Fahrgestell-/Seriennummer, Zustand, Zubehör]. Der aktuelle Zustand ist dem Käufer bekannt.

§ 2 Kaufpreis und Zahlung
Der Kaufpreis beträgt [Betrag] EUR (in Worten: [Betrag]). Der Kaufpreis ist zahlbar [bei Übergabe / bis zum [Datum]] [in bar / per Überweisung auf das Konto [IBAN]].

§ 3 Übergabe und Eigentumsübergang
Die Übergabe der Sache erfolgt am [Datum] in [Ort]. Das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB). Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe über (§ 446 BGB).

§ 4 Gewährleistung
[Bei Verkauf durch eine Privatperson:] Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für arglistig verschwiegene Mängel. [Bei Verkauf durch einen Unternehmer an einen Verbraucher ist ein Ausschluss unzulässig; es gelten die gesetzlichen Mängelrechte der §§ 434 ff., 437 BGB.]

§ 5 Zusicherungen
Der Verkäufer versichert, dass die Sache sein Eigentum und frei von Rechten Dritter ist. [Bei Fahrzeugen: Anzahl der Vorbesitzer, Unfallfreiheit, Laufleistung laut Tacho.]

§ 6 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Es gilt deutsches Recht.

Ort, Datum: [Ort], [Datum]

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Unterschrift Verkäufer/in Unterschrift Käufer/in

⚖ Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Kann ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?

Ja. Beim Verkauf von privat an privat kann die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt jedoch nicht für arglistig verschwiegene Mängel und nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Wann geht das Eigentum an der Sache über?

Grundsätzlich mit Einigung und Übergabe (§ 929 BGB). Wird ein Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB vereinbart, geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises über.

Wer trägt das Risiko, wenn die Sache nach dem Kauf beschädigt wird?

Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 BGB). Bis dahin trägt sie der Verkäufer.