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§ 354 StGB

Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Dreißigster Abschnitt – Straftaten im Amt

(weggefallen)-

Amtliche Quelle: gesetze-im-internet.de · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 354 StGB

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2025-10-06
2025-04-30
2024-05-29

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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