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§ 1987 BGB – Vergütung des Nachlassverwalters

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 5 – Erbrecht › Abschnitt 2 – Rechtliche Stellung des Erben › Titel 2 – Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten › Untertitel 3 – Beschränkung der Haftung des Erben

Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.

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Rechtsprechung zu § 1987 BGB

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2025-09-10
2018-03-14

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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