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§ 857 BGB – Vererblichkeit

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 3 – Sachenrecht › Abschnitt 1 – Besitz

Der Besitz geht auf den Erben über.

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Rechtsprechung zu § 857 BGB

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2020-04-30
2015-12-18

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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