Werkvertrag

Werkvertragsrecht – ABGB

Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes (Erfolg) gegen Entgelt (§§ 1165 ff ABGB). Anders als beim Dienstvertrag schuldet der Unternehmer einen Erfolg, nicht bloß seine Arbeitszeit. Diese Vorlage eignet sich für Handwerks-, Bau-, IT- oder Kreativleistungen in Österreich.

📄 Werkvertrag

WERKVERTRAG

abgeschlossen zwischen

Auftraggeber/in (Besteller): [Vor- und Nachname / Firma]
Anschrift: [Straße, Hausnr., PLZ, Ort]

und

Auftragnehmer/in (Unternehmer): [Vor- und Nachname / Firma]
Anschrift: [Straße, Hausnr., PLZ, Ort]

§ 1 Werkleistung
Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung folgenden Werkes: [genaue Beschreibung des Werkes, Umfang, Spezifikation, Materialien]. Grundlage sind [Angebot/Leistungsverzeichnis vom [Datum]].

§ 2 Termine
Mit der Ausführung wird am [Datum] begonnen. Das Werk ist bis spätestens [Datum] fertigzustellen und zu übergeben. Vereinbarte Zwischentermine: [Meilensteine].

§ 3 Werklohn
Als Entgelt wird [ein Pauschalpreis von [Betrag] EUR / ein Stundensatz von [Betrag] EUR] [zzgl. USt] vereinbart. Der Werklohn wird nach vollendetem Werk fällig (§ 1170 ABGB). Teilzahlungen: [Zahlungsplan]. Die Rechnung ist binnen [X] Tagen zu begleichen.

§ 4 Mitwirkung und Warnpflicht
Der Besteller stellt die erforderlichen Unterlagen, Zugänge und Vorleistungen bereit. Der Unternehmer hat den Besteller nach § 1168a ABGB zu warnen, wenn der beigestellte Stoff offenbar untauglich oder die Anweisung offenbar unrichtig ist; unterlässt er dies, haftet er für die Folgen.

§ 5 Gewährleistung
Der Unternehmer leistet nach den §§ 922 ff ABGB Gewähr für die mängelfreie Herstellung des Werkes. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen (Bauwerken) drei Jahre (§ 933 ABGB). Mängel sind vom Unternehmer auf eigene Kosten zu verbessern.

§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme, über die ein Protokoll erstellt wird. Vorbehalte und offene Mängel werden im Protokoll festgehalten.

§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist [Ort].

Ort, Datum: [Ort], [Datum]

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Unterschrift Auftraggeber/in Unterschrift Auftragnehmer/in

⚖ Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich der Werkvertrag vom Dienstvertrag?

Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer einen bestimmten Erfolg (das fertige Werk), beim Dienstvertrag hingegen nur das Wirken bzw. die Arbeitszeit. Der Werkvertrag ist in den §§ 1165 ff ABGB geregelt.

Wann wird der Werklohn fällig?

Der Werklohn ist grundsätzlich nach Vollendung des Werkes zu zahlen (§ 1170 ABGB), sofern nicht Teilzahlungen oder Zahlungspläne vereinbart wurden.

Was bedeutet die Warnpflicht?

Nach § 1168a ABGB muss der Unternehmer den Besteller warnen, wenn der von diesem beigestellte Stoff untauglich oder eine Anweisung offenkundig unrichtig ist. Unterlässt er die Warnung, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.