§ 320 ZPO – Berichtigung des Tatbestandes
Zivilprozessordnung (ZPO) · Buch 2 – Verfahren im ersten Rechtszug › Abschnitt 1 – Verfahren vor den Landgerichten › Titel 2 – Urteil
Kurz erklärt
Die Vorschrift erlaubt die Berichtigung des Tatbestandes eines Urteils bei Unrichtigkeiten, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüchen, die nicht bereits vom vorstehenden Paragraphen erfasst sind. Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Zustellung des vollständigen Urteils per Schriftsatz zu stellen, auch vorher schon möglich, aber nach drei Monaten seit Verkündung ausgeschlossen. Es entscheiden ohne Beweisaufnahme nur die am Urteil beteiligten Richter; ist ein Richter verhindert, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die des ältesten Richters den Ausschlag. Der Beschluss ist unanfechtbar, wird vermerkt, bei § 130b gesondert elektronisch festgehalten. Übrige Urteilsteile bleiben unverändert.
Verständliche Zusammenfassung. Rechtlich maßgeblich ist allein der Wortlaut der Vorschrift.
Rechtsprechung zu § 320 ZPO
Verweise in dieser Vorschrift
Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt
- § 310Termin der Urteilsverkündung
- § 311Form der Urteilsverkündung
- § 312Anwesenheit der Parteien
- § 313Form und Inhalt des Urteils
- § 313aWeglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen
- § 313bVersäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil
- § 314Beweiskraft des Tatbestandes
- § 315Unterschrift der Richter
- § 316
- § 317Urteilszustellung und -ausfertigung
- § 318Bindung des Gerichts
- § 319Berichtigung des Urteils
- § 321Ergänzung des Urteils
- § 321aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 322Materielle Rechtskraft
- § 323Abänderung von Urteilen
- § 323aAbänderung von Vergleichen und Urkunden
- § 323bVerschärfte Haftung
- § 324Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung
- § 325Subjektive Rechtskraftwirkung
- § 325aFeststellungswirkung des Musterentscheids *)
- § 326Rechtskraft bei Nacherbfolge
- § 327Rechtskraft bei Testamentsvollstreckung
- § 328Anerkennung ausländischer Urteile