Der Wohnungsmietvertrag regelt die entgeltliche Überlassung einer Wohnung zwischen Vermieter und Mieter nach österreichischem Recht. Für die meisten Altbau- und geförderten Wohnungen gilt das Mietrechtsgesetz (MRG) mit seinen zwingenden Mieterschutzbestimmungen; ergänzend gelten die Bestandvertragsregeln des ABGB (§§ 1090 ff). Diese Vorlage dient der Vermietung von Wohnraum in Österreich.
📄 Mietvertrag über eine Wohnung
MIETVERTRAG
(Wohnung)
abgeschlossen zwischen
Vermieter/in: [Vor- und Nachname / Firma]
Anschrift: [Straße, Hausnr., PLZ, Ort]
und
Mieter/in: [Vor- und Nachname]
Anschrift: [Straße, Hausnr., PLZ, Ort]
§ 1 Mietgegenstand
Vermietet wird die Wohnung in [Straße, Hausnr., Top, PLZ, Ort], gelegen im [X.] Stock, bestehend aus [Anzahl] Zimmern, Küche, Vorraum, Bad und WC, mit einer Nutzfläche von ca. [X] m². Mitvermietet werden: [Keller/Parkplatz/Einrichtung]. Übergeben werden [Anzahl] Schlüssel. Die Wohnung dient ausschließlich Wohnzwecken.
§ 2 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am [Datum] und wird [auf unbestimmte Zeit / befristet bis [Datum]] abgeschlossen. Bei einer Befristung beträgt die Mindestdauer für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG drei Jahre (§ 29 MRG). Der Vermieter kann das Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes gerichtlich aufkündigen (§ 30 MRG). Der Mieter kann unbefristete Verträge unter Einhaltung einer einmonatigen Frist jeweils zum Monatsletzten schriftlich aufkündigen.
§ 3 Mietzins und Betriebskosten
Der monatliche Hauptmietzins beträgt [Betrag] EUR. Hinzu kommen die anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben von [Betrag] EUR sowie die Umsatzsteuer. Der Gesamtmietzins von [Betrag] EUR ist monatlich im Vorhinein, spätestens am 5. eines jeden Monats, auf das Konto [IBAN] zu überweisen. Die Angemessenheit bzw. Höhe des Hauptmietzinses richtet sich nach den §§ 15 ff MRG.
§ 4 Kaution
Der Mieter erlegt eine Kaution in Höhe von [Betrag] EUR (üblich: höchstens drei Bruttomonatsmieten). Der Vermieter hat die Kaution nach § 16b MRG fruchtbringend (z. B. auf einem Sparbuch) zu veranlagen und sie nach Beendigung des Mietverhältnisses abzüglich berechtigter Forderungen samt Zinsen zurückzustellen.
§ 5 Erhaltung und Benützung
Der Vermieter hat den Mietgegenstand in brauchbarem Zustand zu erhalten (§ 1096 ABGB, § 3 MRG). Der Mieter hat die Wohnung pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich zu melden. Untervermietung und Weitergabe bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters, soweit nicht § 11 MRG etwas anderes vorsieht.
§ 6 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig. Es gilt österreichisches Recht.
Ort, Datum: [Ort], [Datum]
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Unterschrift Vermieter/in Unterschrift Mieter/in
Häufige Fragen
Wie lange muss ein befristeter Wohnungsmietvertrag mindestens dauern?
Im Vollanwendungsbereich des MRG beträgt die Mindestbefristung für Wohnungen drei Jahre (§ 29 MRG). Eine kürzere Befristung ist unwirksam und der Vertrag gilt insoweit als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Kann der Vermieter jederzeit kündigen?
Nein. Im MRG-Vollanwendungsbereich kann der Vermieter nur bei Vorliegen eines im Gesetz genannten wichtigen Grundes gerichtlich aufkündigen (§ 30 MRG), etwa bei Nichtzahlung des Mietzinses oder erheblich nachteiligem Gebrauch.
Wie hoch darf die Kaution sein und wie ist sie zu verwahren?
Üblich und angemessen sind bis zu drei Bruttomonatsmieten. Der Vermieter muss die Kaution nach § 16b MRG fruchtbringend veranlagen und sie nach Ende des Mietverhältnisses samt Zinsen, abzüglich berechtigter Gegenforderungen, zurückgeben.