Der Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) begründet ein Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft gegen Entgelt und in persönlicher Abhängigkeit zur Verfügung stellt (§ 1151 ABGB). Für Angestellte gilt ergänzend das Angestelltengesetz (AngG), insbesondere für Kündigungsfristen (§ 20 AngG). Diese Vorlage dient der Anstellung in Österreich; ein anwendbarer Kollektivvertrag geht vor.
📄 Dienstvertrag (Angestellte/r)
DIENSTVERTRAG
abgeschlossen zwischen
Arbeitgeber/in (Dienstgeber): [Firma, Anschrift, Firmenbuchnummer]
und
Arbeitnehmer/in (Dienstnehmer): [Vor- und Nachname, Anschrift, SV-Nummer]
§ 1 Beginn und Art des Dienstverhältnisses
Das Dienstverhältnis beginnt am [Datum] und wird [auf unbestimmte Zeit / befristet bis [Datum]] geschlossen. Der erste Monat gilt als Probemonat, während dessen das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit gelöst werden kann (§ 19 Abs. 2 AngG).
§ 2 Tätigkeit und Arbeitsort
Der Dienstnehmer wird als [Funktion/Position] beschäftigt. Aufgaben: [Beschreibung]. Dienstort ist [Ort]. Die Einstufung erfolgt nach dem Kollektivvertrag [Bezeichnung], Verwendungsgruppe [X].
§ 3 Arbeitszeit
Die Normalarbeitszeit beträgt [X] Stunden pro Woche, verteilt auf [Tage]. Es gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (AZG). Mehrarbeit/Überstunden werden nach Gesetz und Kollektivvertrag abgegolten.
§ 4 Entgelt
Das monatliche Bruttogehalt beträgt [Betrag] EUR, zahlbar 14-mal jährlich (inkl. Sonderzahlungen nach Kollektivvertrag), jeweils am Monatsende auf das Konto [IBAN]. Das Entgelt darf den kollektivvertraglichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
§ 5 Urlaub
Der Urlaubsanspruch beträgt nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) 30 Werktage (5 Wochen) pro Urlaubsjahr, ab dem 26. Dienstjahr 36 Werktage (6 Wochen).
§ 6 Beendigung und Kündigungsfristen
Das Dienstverhältnis kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen des § 20 AngG beendet werden. Die Kündigungsfrist des Dienstgebers beträgt je nach Dauer des Dienstverhältnisses sechs Wochen bis fünf Monate; die Kündigung durch den Dienstgeber ist zum Ende eines Kalendervierteljahres auszusprechen, sofern nicht der 15. oder Letzte eines Kalendermonats vereinbart wird. Der Dienstnehmer kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten kündigen. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Abfertigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Verschwiegenheit
Der Dienstnehmer verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach dem Dienstverhältnis vertraulich zu behandeln.
§ 8 Schlussbestimmungen
Ergänzend gelten der anwendbare Kollektivvertrag sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht.
Ort, Datum: [Ort], [Datum]
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Unterschrift Dienstgeber/in Unterschrift Dienstnehmer/in
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für Angestellte?
Nach § 20 AngG beträgt die Kündigungsfrist des Dienstgebers je nach Dauer des Dienstverhältnisses zwischen sechs Wochen und fünf Monaten. Die Kündigung durch den Dienstgeber ist grundsätzlich zum Quartalsende auszusprechen, sofern nicht der 15. oder Monatsletzte vereinbart ist.
Wie viel Urlaub steht zu?
Nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) gebühren 30 Werktage (5 Wochen) Urlaub pro Jahr, ab dem 26. Dienstjahr 36 Werktage (6 Wochen).
Ist ein Probemonat zulässig?
Ja. Nach § 19 Abs. 2 AngG kann ein Probemonat vereinbart werden, in dem beide Seiten das Dienstverhältnis jederzeit ohne Frist und Grund lösen können.