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Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt berechnen und durchsetzen

Die Düsseldorfer Tabelle ist keine Rechtsvorschrift, sondern eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, nach der praktisch alle Familiengerichte in Deutschland den Kindesunterhalt bemessen. Ihr Fundament ist der gesetzliche Mindestunterhalt nach § 1612a BGB, den die Mindestunterhaltsverordnung für 2026 auf 486 Euro (0 bis 5 Jahre), 558 Euro (6 bis 11 Jahre) und 653 Euro (12 bis 17 Jahre) festsetzt. Von diesen Tabellenbeträgen wird das Kindergeld abgezogen, 2026 sind das 259 Euro monatlich, bei minderjährigen Kindern zur Hälfte.

Diese Anleitung richtet sich an getrennt lebende Eltern, an Elternteile, die Unterhalt für ein Kind verlangen oder zahlen müssen, und an volljährige Kinder in Ausbildung. Sie erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen ermitteln, die Einkommensgruppe und Altersstufe finden, das Kindergeld anrechnen, den Selbstbehalt prüfen und den Unterhalt dann auch tatsächlich bekommen: über das Jugendamt, einen vollstreckbaren Titel, das vereinfachte Verfahren beim Familiengericht oder den Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.

Ergebnis: ein nachvollziehbar berechneter Monatsbetrag, ein Titel, aus dem sich notfalls vollstrecken lässt, und Klarheit darüber, welche Zahlen 2026 gelten und wo die Tabelle nur ein Richtwert ist.

Familienrecht · Kindesunterhalt (BGB, FamFG, UVG)

Das Wichtigste auf einen Blick

Frist
Unterhalt für die Vergangenheit kann nach § 1613 Abs. 1 BGB erst ab dem Monat verlangt werden, in dem der Pflichtige zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert, gemahnt oder verklagt wurde.
Rechtsgebiet
Familienrecht · Kindesunterhalt (BGB, FamFG, UVG)
Schritte
Rechtsprechung
7
Stand
03.11.2026

Frist

Unterhalt für die Vergangenheit kann nach § 1613 Abs. 1 BGB erst ab dem Monat verlangt werden, in dem der Pflichtige zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert, gemahnt oder verklagt wurde. Wer wartet, verliert jeden Monat endgültig; die Aufforderung sollte also am ersten Tag der Trennung nachweisbar zugehen.

Auskunft über Einkommen und Vermögen kann alle zwei Jahre verlangt werden, bei wesentlichen Änderungen früher (§ 1605 Abs. 2 BGB). Titulierte Unterhaltsansprüche verjähren in drei Jahren, rückständiger Unterhalt ab Titel in 30 Jahren (§ 197 Abs. 2 BGB); die Verjährung ist zwischen Eltern und minderjährigen Kindern bis zum 21. Lebensjahr gehemmt (§ 207 BGB). Die Mindestunterhaltsverordnung wird alle zwei Jahre angepasst, die Düsseldorfer Tabelle jeweils zum 1. Januar; die Beträge 2026 gelten seit dem 1. Januar 2026. Unterhaltsvorschuss wird rückwirkend höchstens für einen Monat vor Antragstellung gezahlt (§ 4 UVG).

Was tun

  1. Ermitteln Sie das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils. Ausgangspunkt ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate aus allen Quellen: Gehalt einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuererstattungen, Einkünfte aus Vermietung und Kapital, bei Selbständigen der Gewinn der letzten drei Jahre nach Steuern. Abgezogen werden berufsbedingte Aufwendungen (pauschal fünf Prozent, mindestens 50 und höchstens 150 Euro, oder konkret nachgewiesen), angemessene Altersvorsorge bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und berücksichtigungswürdige Schulden. Ein Wohnvorteil im eigenen Haus wird als Einkommen hinzugerechnet.

    Wer nicht oder zu wenig arbeitet, obwohl er könnte, muss sich fiktives Einkommen zurechnen lassen: Gegenüber minderjährigen Kindern gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit (§ 1603 Abs. 2 BGB), die eine Vollzeitstelle und bei Bedarf Nebentätigkeiten verlangt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt aber, dass das Gericht feststellt, welches Einkommen tatsächlich erzielbar wäre; pauschale Zurechnungen sind unzulässig.

  2. Lesen Sie die Tabelle richtig: Einkommensgruppe, Altersstufe, Zahl der Berechtigten. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 hat fünfzehn Einkommensgruppen, die erste reicht bis 2 100 Euro Nettoeinkommen und enthält den Mindestunterhalt (100 Prozent), die weiteren Gruppen steigen in Schritten von 400 Euro und erhöhen den Betrag auf 105, 110, 115, 120, 128, 136 Prozent und so weiter bis 200 Prozent in der fünfzehnten Gruppe (ab 9 701 Euro). Die Altersstufen sind 0 bis 5, 6 bis 11, 12 bis 17 Jahre und ab 18 Jahren; 2026 beträgt der Tabellenunterhalt der ersten Gruppe 486, 558, 653 Euro und für volljährige Kinder 697 Euro.

    Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus (zwei Kinder oder ein Kind und ein Ehegatte). Bei nur einem Berechtigten wird in der Regel eine Gruppe höher, bei drei und mehr Berechtigten eine Gruppe niedriger eingestuft. Der Bedarfskontrollbetrag jeder Gruppe (in Gruppe 2: 1 750 Euro) soll sicherstellen, dass dem Pflichtigen nach Abzug aller Unterhaltszahlungen genug bleibt; wird er unterschritten, gilt die nächstniedrigere Gruppe.

  3. Ziehen Sie das Kindergeld ab und berechnen Sie den Zahlbetrag. Das Kindergeld beträgt 2026 für jedes Kind 259 Euro (§ 66 EStG). Bei minderjährigen Kindern wird es zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet, weil der betreuende Elternteil die andere Hälfte für die Betreuung behält (§ 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB); bei volljährigen Kindern wird es voll angerechnet (Nr. 2). Zahlbeträge 2026 in der ersten Einkommensgruppe: 486 minus 129,50 = 356,50 Euro, 558 minus 129,50 = 428,50 Euro, 653 minus 129,50 = 523,50 Euro.

    Beispiel: Der Vater verdient 3 100 Euro netto, die zehnjährige Tochter lebt bei der Mutter, weitere Unterhaltsberechtigte gibt es nicht. Einkommensgruppe 4 (2 901 bis 3 300 Euro), wegen nur eines Berechtigten Hochstufung in Gruppe 5 (120 Prozent): 558 × 1,20 = 670 Euro, abzüglich 129,50 Euro Kindergeld ergibt 540,50 Euro monatlich. Beim Wechselmodell mit annähernd hälftiger Betreuung haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen für den Barunterhalt, der sich dann nach dem zusammengerechneten Einkommen bemisst.

  4. Prüfen Sie den Selbstbehalt und den Mangelfall. Dem Unterhaltspflichtigen muss der notwendige Selbstbehalt bleiben: gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern 1 450 Euro bei Erwerbstätigkeit und 1 200 Euro ohne Erwerbstätigkeit, darin enthalten sind 520 Euro Warmmiete; gegenüber anderen volljährigen Kindern gilt der angemessene Selbstbehalt von 1 750 Euro. Lebt der Pflichtige mit einem neuen Partner zusammen, kann der Selbstbehalt wegen der Haushaltsersparnis herabgesetzt werden; bei einer bloßen Wohngemeinschaft mit einem Dritten nicht, wie der Bundesgerichtshof 2024 entschieden hat.

    Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für alle Kinder, liegt ein Mangelfall vor: Die verfügbare Masse wird im Verhältnis der Einsatzbeträge auf die gleichrangigen minderjährigen Kinder verteilt (§ 1609 Nr. 1 BGB), Ehegatten und volljährige Kinder gehen leer aus. Der Pflichtige, der den Mindestunterhalt nicht aufbringt, muss darlegen, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um mehr zu verdienen.

  5. Fordern Sie Auskunft und beziffern Sie den Unterhalt schriftlich. Nach § 1605 BGB muss der andere Elternteil Auskunft über Einkommen und Vermögen geben und Belege vorlegen: Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid, bei Selbständigen Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten drei Jahre. Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen und schicken Sie das Schreiben so, dass Sie den Zugang beweisen können; ab diesem Monat kann Unterhalt auch rückwirkend verlangt werden (§ 1613 Abs. 1 BGB).

    Einfacher ist der Weg über das Jugendamt: Es berät beide Eltern kostenlos, berechnet den Unterhalt und kann als Beistand des Kindes (§ 1712 BGB) die Auskunft einholen und den Anspruch geltend machen. Zusätzlicher Bedarf wie Kita-Beiträge, Nachhilfe, Kieferorthopädie oder Klassenfahrten ist als Mehr- oder Sonderbedarf gesondert anteilig von beiden Eltern zu tragen und muss ausdrücklich verlangt werden; Sonderbedarf kann bis zu einem Jahr rückwirkend gefordert werden (§ 1613 Abs. 2 BGB).

  6. Verschaffen Sie sich einen vollstreckbaren Titel. Ein Betrag, der nur mündlich oder per E-Mail zugesagt ist, lässt sich nicht vollstrecken. Der kostenlose Weg ist die Jugendamtsurkunde: Der Pflichtige lässt seine Unterhaltsverpflichtung beim Jugendamt beurkunden, am besten dynamisch als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts nach § 1612a BGB, damit der Betrag bei jeder Anpassung der Tabelle automatisch steigt, ohne neues Verfahren. Alternativ ist die notarielle Urkunde möglich (kostenpflichtig).

    Weigert sich der Pflichtige, beantragen Sie beim Familiengericht am Wohnort des Kindes das vereinfachte Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG. Es ist für minderjährige Kinder bis zum 1,2-fachen des Mindestunterhalts vorgesehen, läuft ohne Anwalt und ohne Verhandlung über amtliche Formulare und endet mit einem Festsetzungsbeschluss, gegen den der Pflichtige nur bestimmte Einwendungen erheben kann (§ 252 FamFG), vor allem fehlende Leistungsfähigkeit mit vollständiger Auskunft. Für höhere Beträge oder Streit über das Einkommen bleibt das normale Unterhaltsverfahren mit Anwaltszwang (§ 114 FamFG); bei geringem Einkommen gibt es Verfahrenskostenhilfe.

  7. Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt. Alleinerziehende erhalten vom Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) nach dem Unterhaltsvorschussgesetz den Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes, 2026 also 227 Euro (0 bis 5 Jahre), 299 Euro (6 bis 11 Jahre) und 394 Euro (12 bis 17 Jahre). Für Kinder ab 12 Jahren gilt die Leistung nur, wenn das Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient. Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils spielt sonst keine Rolle, eine Höchstdauer gibt es seit 2017 nicht mehr.

    Der Antrag wird bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts gestellt, mit Geburtsurkunde, Nachweis des Getrenntlebens und Angaben zum anderen Elternteil; rückwirkend wird höchstens ein Monat gezahlt. Der Unterhaltsanspruch geht in Höhe der Leistung auf das Land über (§ 7 UVG), das ihn beim Pflichtigen eintreibt. Zahlt der Pflichtige teilweise, wird die Zahlung angerechnet.

  8. Vollstrecken Sie aus dem Titel und passen Sie ihn bei Änderungen an. Mit Jugendamtsurkunde oder Beschluss beauftragen Sie den Gerichtsvollzieher oder beantragen eine Lohn- oder Kontopfändung beim Vollstreckungsgericht; für Unterhaltsforderungen gelten erweiterte Pfändungsmöglichkeiten nach § 850d ZPO, dem Pflichtigen bleibt nur, was er für seinen notwendigen Unterhalt braucht. Wer sich der Unterhaltspflicht vorsätzlich entzieht, macht sich nach § 170 StGB strafbar; eine Strafanzeige ersetzt aber keine Vollstreckung.

    Ändert sich das Einkommen erheblich, wird ein Kind volljährig oder beginnt es eine Ausbildung mit eigener Vergütung, kann jede Seite die Abänderung des Titels verlangen (§ 238 FamFG), bei Jugendamtsurkunden nach § 239 FamFG. Volljährige Kinder müssen ihren Unterhalt selbst geltend machen; beide Eltern haften dann anteilig nach ihrem Einkommen (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB), die Ausbildungsvergütung wird abzüglich 100 Euro ausbildungsbedingten Mehrbedarfs angerechnet, und das Kindergeld wird voll abgezogen. Für Studierende, die nicht bei einem Elternteil wohnen, gilt ein fester Bedarf von 990 Euro einschließlich 440 Euro Warmmiete.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

16
Diese Verordnung legt die Höhe des monatlichen Mindestunterhalts fest, den minderjährige Kinder gemäß § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs…
§ 66 EStG – Dieses Gesetz regelt die Einkommensteuer in Deutschland und legt fest, welche Einkünfte besteuert werden, wie diese berechnet werden und welche…

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

7
Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang des barunterhaltspflichtigen Elternteils; Vertretung des Kindes im Unterhaltsverfahren
Erweiterter Umgang: keine Kombination von Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle und zusätzlicher Kürzung des Betrags
Keine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei bloßer Wohngemeinschaft mit einem Dritten
Herabsetzung des Selbstbehalts wegen Haushaltsersparnis beim Zusammenleben mit neuem Partner
Wechselmodell: beide Eltern haften anteilig für den Barunterhalt, Bedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen, Anrechnung des Kindergeldes
Fiktives Einkommen darf nur zugerechnet werden, wenn das Gericht feststellt, dass es tatsächlich erzielbar ist
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: ohne zulässige Einwendungen nach § 256 FamFG ist die Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss unzulässig

Häufige Fragen

12
Wie hoch ist der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026?

In der ersten Einkommensgruppe (bis 2 100 Euro netto) entspricht er dem Mindestunterhalt: 486 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 558 Euro von 6 bis 11 und 653 Euro von 12 bis 17 Jahren; für volljährige Kinder 697 Euro. Davon geht das halbe Kindergeld (129,50 Euro) ab, der Zahlbetrag beträgt also 356,50, 428,50 und 523,50 Euro. Höhere Einkommensgruppen erhöhen den Betrag auf bis zu 200 Prozent.

Wie berechne ich den Unterhalt ohne Unterhaltsrechner selbst?

Nettoeinkommen des Pflichtigen bereinigen (berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Schulden abziehen), Einkommensgruppe in der Tabelle suchen, bei nur einem Berechtigten eine Gruppe höher, bei drei und mehr eine Gruppe niedriger, Altersstufe des Kindes wählen, Tabellenbetrag ablesen und das halbe Kindergeld abziehen. Prüfen Sie zuletzt, ob dem Pflichtigen der Selbstbehalt bleibt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern 1 450 Euro bei Erwerbstätigkeit und 1 200 Euro ohne Erwerbstätigkeit, darin 520 Euro Warmmiete. Gegenüber volljährigen Kindern, die nicht mehr privilegiert sind, 1 750 Euro. Lebt der Pflichtige mit einem neuen Partner zusammen, kann der Betrag wegen der Haushaltsersparnis gesenkt werden.

Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Ja. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes (2026: 129,50 Euro) vom Tabellenbetrag abgezogen, weil der betreuende Elternteil die andere Hälfte behält (§ 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB). Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld von 259 Euro angerechnet.

Wie lange muss ich Unterhalt für volljährige Kinder zahlen?

Bis zum Abschluss der ersten angemessenen Berufsausbildung oder eines Studiums, solange das Kind diese zielstrebig betreibt (§ 1610 Abs. 2 BGB). Ab 18 haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen, das Kind muss den Anspruch selbst geltend machen, Ausbildungsvergütung wird abzüglich 100 Euro angerechnet, das Kindergeld voll.

Was ist, wenn der Vater oder die Mutter kein Einkommen hat?

Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit (§ 1603 Abs. 2 BGB): Der Pflichtige muss sich um Vollzeitarbeit bemühen und das belegen. Gelingt das nicht, rechnet das Gericht fiktives Einkommen zu, muss aber feststellen, dass dieses erzielbar ist. Zahlt der Pflichtige nichts, springt der Unterhaltsvorschuss ein.

Wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss und wie viel gibt es 2026?

Bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts mit Geburtsurkunde und Nachweis, dass Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil nicht zahlt. 2026 beträgt die Leistung 227 Euro (bis 5 Jahre), 299 Euro (6 bis 11) und 394 Euro (12 bis 17 Jahre), also Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. Rückwirkend wird nur ein Monat gezahlt.

Kann ich Unterhalt rückwirkend verlangen?

Nur ab dem Monat, in dem Sie den Pflichtigen nachweisbar zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert haben (§ 1613 Abs. 1 BGB). Sonderbedarf, etwa eine Zahnspange, kann bis zu einem Jahr rückwirkend verlangt werden. Schicken Sie die Aufforderung deshalb sofort nach der Trennung per Einwurf-Einschreiben.

Brauche ich einen Anwalt, um Kindesunterhalt durchzusetzen?

Nein, wenn Sie das Jugendamt als Beistand einschalten oder das vereinfachte Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG nutzen; beides ist kostenlos beziehungsweise ohne Anwaltszwang. Erst im streitigen Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG); bei geringem Einkommen gibt es Verfahrenskostenhilfe.

Was ändert sich beim Unterhalt im Wechselmodell?

Betreuen beide Eltern das Kind annähernd gleich, sind beide barunterhaltspflichtig. Der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen, jeder Elternteil trägt seinen Anteil nach seinem Einkommen, das Kindergeld wird je zur Hälfte verrechnet. Bei nur erweitertem Umgang ohne hälftige Betreuung bleibt der betreuende Elternteil Empfänger, der Betrag kann aber herabgestuft werden.

Was bedeutet ein dynamischer Unterhaltstitel?

Der Unterhalt wird nicht als fester Eurobetrag, sondern als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts nach § 1612a BGB festgesetzt, etwa „120 Prozent des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe abzüglich hälftigen Kindergeldes“. Steigt der Mindestunterhalt, steigt der Zahlbetrag automatisch, ohne neues Verfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf?

Mehrbedarf ist ein regelmäßiger, über den Tabellenbetrag hinausgehender Bedarf, etwa Kita-Gebühren, Nachhilfe oder krankheitsbedingte Kosten; er wird von beiden Eltern anteilig nach Einkommen getragen. Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger, unerwartet hoher Bedarf wie eine Kieferorthopädie-Zuzahlung oder eine Klassenfahrt (§ 1613 Abs. 2 BGB) und kann ein Jahr rückwirkend verlangt werden.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

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Stand: · Quellen: § 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete, § 1602 BGB – Bedürftigkeit, § 1603 BGB – Leistungsfähigkeit, gesteigerte Erwerbsobliegenheit, § 1605 BGB – Auskunftspflicht, gesetze-im-internet.de, EUR-Lex

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