§ 11 StGB – Personen- und Sachbegriffe
Strafgesetzbuch (StGB) · Allgemeiner Teil › Erster Abschnitt – Das Strafgesetz › Zweiter Titel – Sprachgebrauch
Kurz erklärt
Die Vorschrift definiert Begriffe des Strafgesetzbuchs. Angehörige sind bestimmte Verwandte, Verschwägerte, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister sowie Pflegeeltern und Pflegekinder, auch wenn die Beziehung nicht mehr besteht. Amtsträger, Europäische Amtsträger und Richter werden nach ihrer Stellung bestimmt. Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sind Personen, die bei bestimmten Stellen tätig und durch Gesetz förmlich auf gewissenhafte Aufgabenerfüllung verpflichtet sind. Weiter werden rechtswidrige Tat, Unternehmen einer Tat, Behörde, Maßnahme und Entgelt definiert. Vorsatz gilt auch bei Taten mit vorsätzlicher Handlung und fahrlässig verursachter besonderer Folge. Zudem wird der Begriff Inhalte für verweisende Vorschriften bestimmt.
Verständliche Zusammenfassung. Rechtlich maßgeblich ist allein der Wortlaut der Vorschrift.
Rechtsprechung zu § 11 StGB
Verweise auf diese Vorschrift
- § 5Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
- § 52Tateinheit
- § 55Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
- § 74dEinziehung von Verkörperungen eines Inhalts und Unbrauchbarmachung
- § 78Verjährungsfrist
- § 79Verjährungsfrist
- § 80aAufstacheln zum Verbrechen der Aggression
- § 86Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
- § 86aVerwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
- § 89cTerrorismusfinanzierung
- § 90Verunglimpfung des Bundespräsidenten
- § 90aVerunglimpfung des Staates und seiner Symbole
- § 90bVerfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
- § 90cVerunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
- § 91Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat
- § 111Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
- § 126aGefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
- § 127Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet
- § 130Volksverhetzung
- § 130aAnleitung zu Straftaten
- § 131Gewaltdarstellung
- § 140Belohnung und Billigung von Straftaten
- § 165Bekanntgabe der Verurteilung
- § 166Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
- § 176aSexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
- § 176bVorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- § 176cSchwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176eVerbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern
- § 184Verbreitung pornographischer Inhalte
- § 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte
- § 184bVerbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
- § 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
- § 185Beleidigung
- § 186Üble Nachrede
- § 187Verleumdung
- § 188Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und…
- § 192aVerhetzende Beleidigung
- § 194Strafantrag
- § 200Bekanntgabe der Verurteilung
- § 238Nachstellung
- § 241Bedrohung
- § 258Strafvereitelung
- § 258aStrafvereitelung im Amt
- § 344Verfolgung Unschuldiger
- § 345Vollstreckung gegen Unschuldige