Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
1335 Vorschriften · 3/3
- § 1369Wirkung des Pfandvertrages
- § 1370
- § 1371Unerlaubte Bedingungen
- § 1372Unzulässigkeit der Fruchtnießung des Pfandes
- § 1373Auf welche Art in der Regel Sicherstellung zu leisten ist
- § 1374Pfandwert und Bürgentauglichkeit
- § 1375Umänderung der Rechte und Verbindlichkeiten
- § 1376Umänderung ohne dritte Person
- § 1377Wesen des Neuerungsvertrags
- § 1378Erlöschen der Nebenrechte durch Novation
- § 1379Keine Neuerung durch Nebenbestimmungen
- § 1380Vergleich
- § 1381Unentgeltlicher Erlass einer Forderung
- § 1382Ungültigkeit eines Vergleiches in Rücksicht des Gegenstandes
- § 1383Vergleich über letzte Anordnungen
- § 1384Vergleich über Gesetzübertretungen
- § 1385
- § 1386Anfechtung des Vergleichs wegen Verletzung über die Hälfte
- § 1387Unanfechtbarkeit des Vergleichs durch neue Urkunden
- § 1388Rechnungsfehler beim Vergleich
- § 1389Umfang des Vergleiches
- § 1390Wirkung in Rücksicht der Nebenverbindlichkeiten
- § 1391
- § 1392Cession
- § 1393Gegenstände der Cession
- § 1394Wirkung
- § 1395Wirkung der Forderungsabtretung gegenüber dem Schuldner
- § 1396Einwendungen des Schuldners nach Verständigung
- § 1396aZessionsverbot
- § 1397Haftung des Cedenten
- § 1398
- § 1399Verschulden des Übernehmers bei Eintreibung
- § 1400Anweisung (Assignation)
- § 1401Pflichten bei der Anweisung
- § 1402Einwendungen des Angewiesenen gegen den Empfänger
- § 1403Widerruf und Verjährung der Anweisung
- § 1404Schuldübernahme
- § 1405Übernahme fremder Schuld
- § 1406Schuldübernahme durch Vertrag mit dem Gläubiger
- § 1407Wirkung der Schuldübernahme
- § 1408Schuldübernahme bei Pfandrecht an Liegenschaften
- § 1409Haftung des Vermögens- oder Unternehmensübernehmers
- § 1409aHaftungsausschluss bei Erwerb in Zwangsvollstreckung oder Insolvenz
- § 1410Abgrenzung von Schuldübernahme und Neuerungsvertrag
- § 1411Aufhebung der Rechte und Verbindlichkeiten
- § 1412Durch die Zahlung
- § 1413Wie die Zahlung zu leisten
- § 1414Leistung an Zahlungs Statt
- § 1415
- § 1416
- § 1417Beginn der Zahlungspflicht
- § 1418Zahlungsfrist bei Naturalobligationen
- § 1419Annahmeverzug des Gläubigers
- § 1420Ort und Art der Leistung
- § 1421Zahlung durch eine unfähige Person
- § 1422Ablösung einer fremden Schuld
- § 1423Einlösung ohne Einwilligung des Schuldners
- § 1424Zahlung an den Gläubiger
- § 1425Gerichtliche Hinterlegung der Schuld
- § 1426Quittungen
- § 1427Vermutung der Zinsenzahlung
- § 1428Rückgabe des Schuldscheins
- § 1429Vermutung der Zahlung früherer Posten
- § 1430Vermutung der Zahlung früherer Rechnungen
- § 1431Zahlung einer Nichtschuld
- § 1432Nichtrückforderbare Zahlungen
- § 1433
- § 1434Rückforderung bei ungewisser oder bedingter Schuld
- § 1435
- § 1436
- § 1437Rückforderung einer irrtümlichen Zahlung
- § 1438Compensation
- § 1439Voraussetzungen der Compensation
- § 1440Ausschluss der Kompensation
- § 1441Aufrechnungsverbot bei Drittforderungen
- § 1442Abrechnung bei mehrfacher Übertragung einer Forderung
- § 1443Aufrechnung gegen verbücherte Forderung
- § 1444Entsagung
- § 1445Vereinigung
- § 1446Fortbestand verbücherter Rechte bis zur Löschung
- § 1447Untergang der Sache
- § 1448Tod
- § 1449Verlauf der Zeit
- § 1450Von der Einsetzung in den vorigen Stand
- § 1451Verjährung
- § 1452Ersitzung
- § 1453Wer verjähren und ersitzen kann
- § 1454Gegen wen
- § 1455Welche Gegenstände
- § 1456Unverjährbarkeit staatlicher Hoheitsrechte
- § 1457Ersitzung staatlicher Nutzungsrechte
- § 1458Ausnahme von der Ersitzung bei Personenrechten
- § 1459
- § 1460Erfordernisse zur Ersitzung: 1) Besitz
- § 1461Und zwar a) ein rechtmäßiger
- § 1462Ausschluss der Ersitzung durch Gläubiger und Verwahrer
- § 1463Redlichkeit des Besitzes bei der Ersitzung
- § 1464Unechter Besitz und Ersitzungsausschluss
- § 1465Verlauf der Zeit
- § 1466Ordentliche
- § 1468Ersitzungszeit bei fehlenden öffentlichen Büchern
- § 1470Ersitzung mangels öffentlicher Bücher
- § 1471Ersitzung selten ausübbarer Rechte
- § 1472Außerordentliche
- § 1473Verjährungsbegünstigung bei Rechtsgemeinschaft
- § 1475Einfluss der Abwesenheit auf die Ersitzung
- § 1476Verdoppelung der Ersitzungszeit
- § 1477Ersitzung ohne Titel
- § 1478Allgemeine
- § 1479Erlöschen durch Nichtgebrauch
- § 1480Verjährung rückständiger Leistungen
- § 1481Ausnahmen
- § 1482Keine Einschränkung des Rechts durch teilweise Ausübung
- § 1483Unverjährbarkeit des Pfandrechts bei Pfandbesitz
- § 1484Verjährung selten ausübbarer Rechte
- § 1485
- § 1486Besondere Verjährungszeit
- § 1486aVerjährung des Abgeltungsanspruchs der Ehegatten
- § 1487Verjährung von Widerrufs- und Anfechtungsrechten
- § 1487aVerjährung erbrechtlicher Ansprüche
- § 1488Verjährung der Dienstbarkeit durch Nichtgebrauch
- § 1489Verjährung der Schadenersatzklage
- § 1491Verweis auf kürzere Verjährungsfristen
- § 1492
- § 1493Einrechnung der Verjährungszeit des Vorfahrers
- § 1494Hemmung der Verjährung
- § 1495Hemmung der Verjährung zwischen Angehörigen
- § 1496Hemmung durch Abwesenheit oder Rechtspflegestillstand
- § 1497Unterbrechung der Verjährung
- § 1498Wirkung der Ersitzung oder Verjährung
- § 1499Löschung nach Verjährung
- § 1500Schutz des Vertrauens auf öffentliche Bücher
- § 1501Berücksichtigung der Verjährung von Amts wegen
- § 1502Entsagung oder Verlängerung der Verjährung
- § 1503